Keine steuerneutrale unentgeltliche Übertragung gem. § 6 Abs. 3 EStG, wenn sich Übertragender Vorbehaltsnießbrauch am Gewerbebetrieb zurückbehält.
Mutter M war als Einzelunternehmerin Eigentümerin eines vermieteten bzw. verpachteten Grundstücks samt Gebäude (inkl. Gaststätte). Aus der Überlassung erklärte M sowohl gewerbliche Einkünfte (Gaststätte) als auch solche aus Vermietung und Verpachtung. Mit Wirkung zum 27. Oktober 2005 wurde das Grundstück auf den Sohn W übertragen. Im Übertragungsvertrag wurde ein Nießbrauchsrecht der M an den Einnahmen berücksichtigt. Das Finanzamt vertrat die Auffassung, dass es sich bei der Übertragung der Grundstücke des Betriebsvermögens, unter Vorbehalt eines lebenslänglichen Nießbrauchs, um eine Aufgabe des Gewerbebetriebs gem. § 16 Abs. 3 EStG handelte.
Voraussetzung für die Anwendung des § 6 Abs. 3 EStG und die daraus folgende steuerneutrale Buchwertfortführung ist, dass der Betrieb unentgeltlich samt funktional wesentlichem Betriebsvermögen übertragen wird. Außerdem muss der Übertragende seine bisherige gewerbliche Tätigkeit einstellen. Daran fehlt es, wenn M die einzige wesentliche Betriebsgrundlage, das Grundstück, aufgrund des ihr vorbehaltenen Nießbrauchs weiterhin selbst vermietet bzw. verpachtet hat und demzufolge Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt. Daher ist eine Aufgabe des bisherigen Gewerbebetriebs zu unterstellen. Das Grundstück ist fiktiv aus dem Betriebsvermögen entnommen wurden, wobei der Teilwert gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG anzusetzen ist.
(BFH, Urteil vom 25.01.2017 – X R 59/14)